Rechtsprechung
   AG Ludwigshafen, 23.08.2021 - 2i C 51/21   

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https://dejure.org/2021,55657
AG Ludwigshafen, 23.08.2021 - 2i C 51/21 (https://dejure.org/2021,55657)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 23.08.2021 - 2i C 51/21 (https://dejure.org/2021,55657)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 23. August 2021 - 2i C 51/21 (https://dejure.org/2021,55657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Gewerbemietvertrag - Corona-bedingte Schließung - Vertragsanpassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Corona-bedingte Schließungen erfordern individuelle Vertragsanpassungen!

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-bedingte Schließung eines Cafés ist weder Sach- noch Rechtsmangel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Corona-bedingte Schließungen fordern individuelle Vertragsanpassungen! (IMR 2022, 148)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Zweibrücken, 11.09.2020 - HKO 17/20

    Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf gewerbliche Mietverhältnisse

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 23.08.2021 - 2i C 51/21
    Eine Überkompensation des Beklagten zu Lasten der Klägerin, die weiterhin Finanzierungs- und Erhaltungsmaßnahmekosten trägt, darf durch die Anpassung der Miethöhe nämlich nicht erfolgen (vgl. LG Zweibrücken, Urteil vom 11.09.2020 — HK 0 17/20 BB 2020, 2450 Rn. 55).
  • OLG Dresden, 15.02.2021 - 5 U 1782/20

    Ansprüche aus einem Mietvertrag über ein Objekt zum Betrieb eines

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 23.08.2021 - 2i C 51/21
    Grundsätzlich erscheint es aus den bereits genannten Gründen zunächst angemessen, von einer hälftigen Risikoverteilung auszugehen (vgl. AG Dortmund, ZMR 2021, 589 ff., OLG Dresden ZMR 2021, 476; OLG Dresden NZM 2021, 231).
  • BGH, 23.09.1992 - XII ZR 44/91

    Mängelhaftung bei Bauverzögerung wegen Nachbarwiderspruch

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 23.08.2021 - 2i C 51/21
    Öffentlich-rechtlich verordnete Schließungen sind nur dann ein Mangel der Mietsache, wenn die Ursache für die Schließung in der Beschaffenheit (oder gflls. Lage) der Mietsache selbst liegt (vgl. BGH NJW 1992, 3226, 3227).
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